Wir sind ein Sternenkinderbestattungsunternehmen in Mannheim und im Umkreis von 60 km. Und immer dort, wo Sie uns brauchen.
Wir sind ein Sternenkinderbestattungsunternehmen in Mannheim
Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit ihr Kind zu bestatten, auch wenn es unter 500 Gramm Körpergewicht hatte. Leider wissen das viele Eltern nicht und erfahren das erst, wenn es schon zu spät ist. In den Geburtskliniken informieren wenige Hebammen oder Ärzte über diese Möglichkeit. Manche Friedhöfe verwehren auch die Bestattung und berufen sich hierbei auf das PStG (Personenstandgesetz). Eltern die von diesen Möglichkeiten nichts erfahren haben, werden sich mit dem Gedanken quälen müssen, dass ihre Babys häufig mit anderen menschlichen amputierten Gliedmaßen, Blutkonservenresten oder Organen entsorgt werden.
Wir sind ein Sternenkinderbestattungsunternehmen in Mannheim
Einige Leistungen, die wir gern für Sie übernehmen:
Kinderbestattungen in Mannheim
Erd- und Feuerbestattungen auf allen Mannheimer Friedhöfen und Friedhöfen in der Umgebung
Umfassende Betreuung vor und nach der Bestattung
Beantragung und Abholung von Sterbe-u. sonstiger Urkunden
Abmeldung bei Kassen und Versicherungen
Anonyme Bestattung
Bieten wir zu einem Festpreis auf dem
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal an.
Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Wenn ein Kind stirbt, bricht für Eltern eine Welt zusammen und der Schmerz ist unermesslich – egal in welchem Alter und unter welchen Umständen sich das Unfassbare ereignet.
Gerade jetzt, wo die Trauer eigene Zeit und Raum benötigt, geht die Bewältigung bürokratischer Fragen rund um eine würdevolle Bestattung an die Grenzen der Kraft von Eltern und Familie.
Erfahrene, einfühlende Beratung und das Eingehen auf die individuellen Wünsche für den Abschied ist hier noch bedeutsamer als bei jeder anderen Bestattung.
Bei allen nötigen Entscheidungen und Wege, die in kürzester Zeit realisiert werden müssen, stehen wir vom Bestattunghaus Sauer Ihnen würdevoll zur Seite.
Als Kinderbestattung definiert wird die Beisetzung eines tot geborenen Säuglings oder eines verstorbenen Kleinkindes. Inzwischen besteht auch die Möglichkeit, Fehlgeburten bis 500 g zu bestatten – für diese Eltern ein großer Schritt auf dem Weg der Trauerarbeit.
„Sternenkinder“ werden die Kinder genannt, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Vielfach wählen Eltern als Ort des Gedenkens sogenannte Sternenkinderbäume.
Bereits das Ungeborene gehört zur Familie. Wenn dieses erwartete Kind tot geboren wird, können viele Eltern besser mit diesem Schmerz umgehen, wenn sie seinen Namen beim Standesamt eintragen lassen. Seit Mai 2013 gibt es diese Möglichkeit. Dies ist auch rückwirkend möglich.
Beim Bestattungshaus Sauer finden Sie die nötige Entlastung und erfahrene Unterstützung. Wir kümmern uns auch um alle Behördengänge.
In Deutschland sind Kinder mit einem Körpergewicht unter 500 Gramm nicht bestattungspflichtig.
Hier spricht man von einer Fehlgeburt. Sie werden bisher nicht in Personenstandsbüchern noch in das Geburtenbuch aufgenommen. Auch werden sie nicht statistisch erfasst, sie haben gesetzlich auch kein Namensrecht. Das heißt; sie wurden zwar normal geboren, existieren aber offiziell nicht.
Anders ist es bei einer Totgeburt, wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt, im Mutterleib oder während der Geburt verstorben ist. Totgeburten müssen gegenüber einer Fehlgeburt standesamtlich registriert werden. Auf Wunsch der Eltern wird der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.